Kostenübernahme

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jugendamt die Kosten der Therapie übernehmen.

Die Kosten für Diagnostik, Therapie und Beratung bei LRS sind von den Betroffenen bzw. deren Eltern in der Regel selbst zu tragen. Sie werden leider nicht durch die Krankenkassen erstattet, da sie keine Leistungen der Heilmittelrichtilinien darstellen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jugendamt die Kosten der Therapie übernehmen. Dies trifft bei einer anerkannten LRS (Anerkennung/Diagnostik durch den Schulpsychologischen Dienst oder einen Kinder-u. Jugendpsychiater) und die Erfüllung des § 35a zur Eingliederungshilfe (SGB VIII; Kinder- und Jugendhilfe) zu.

Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden (Schule, Schulpsychologischer Dienst, Jugendamt) oder gerne an uns. Falls starke Defizite in der Hörwahrnehmung und –verarbeitung vorliegen, kann ein Arzt prüfen, ob die Bedingungen für die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung gegeben sind und evtl. eine Verordnung für eine logopädische Therapie ausstellen.

In diesen Fällen wird die Behandlung dann im Rahmen der logopädischen Praxisbehandlungen mit den Krankenkassen abgerechnet. Falls die Kosten für die Behandlung von den Eltern übernommen werden müssen, teilen wir Ihnen die aktuellen Kosten für eine Fördereinheit gerne mit.

Für ein persönliches kostenfreies Informationsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns oder kommen Sie in unsere offene Sprechstunde an jedem ersten Freitag im Monat von 9.00 bis 11.00 Uhr.

 
Behandlungsfelder

Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen nach neurologischen Erkrankungen

  Aphasien (sprachsystematische Störung der Sprachmodalitäten wie Sprachverständnis,

Sprachproduktion, Lesen und Schreiben)

Dysarthrophonien/Dysarthrien (Sprechstörung mit Auffälligkeiten der Artikulation, Stimmgebung und Atmung)

Sprechapraxien (Störung der Bewegungsplanung beim Sprechen)

Dysphagien (Kau- und Schluckstörung)

Facialis-Paresen (Gesichtslähmung)

 

Verursacht werden diese Störungen bspw. durch einen Schlaganfall, Unfall und neurologische Erkrankungen. Wir betreuen Patientinnen und Patienten in der Akutphase im Krankenhaus. Ambulante Therapien werden in unserer Praxis und als Hausbesuch durchgeführt. In der Praxis findet 1 x wöchentlich eine Aphasiegruppentherapie statt.

Behandlungsfelder

Kindliche Sprach- und Sprechstörung

  Dyslalie (Lautfehlbildungen)

Sprachentwicklungsverzögerung und Sprachentwicklungsstörungen

 

- Dysgrammatismus (Störungen der Grammatik)

- Eingeschränkter Wortschatz

- Störungen des Sprachverständnisses

- Hörwahrnehmungsstörungen (Lautunterscheidungsstörungen)

- Eingeschränkte Beweglichkeit von Zunge und Lippen

 

Näseln

Lippen-Kiefer-Gaumenspalten

durch Hörstörungen bedingte sprachliche Auffälligkeiten

 

Einer erfolgreichen Behandlung geht eine gründliche Anamnese- und Befunderhebung voraus. Die Eltern werden in regelmäßigen Gesprächen in die Therapie miteinbezogen und können so den Therapieverlauf sinnvoll unterstützen.